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BGH, 24.04.1980 - 4 StR 159/80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf fehlende Befragung von sachverständigen Zeugen zur Aussagetüchtigkeit eines drogensüchtigen Angeklagten - Verwertung von Zusatztatsachen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62
Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des …
Auszug aus BGH, 24.04.1980 - 4 StR 159/80
Eine Verlesung gemäß § 256 StPO hat nämlich nicht stattgefunden und es kann zumindest zweifelhaft sein, ob die "Erörterung" des die Erklärungen enthaltenden richterlichen Protokolls vom 19. Dezember 1978 (Bd. II Bl. 210 d.A.) oder die mögliche Wiedergabe der Äußerungen des Dr. K. im Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen Dr. L., für den es sich insoweit um die Verwertung sogenannter Zusatztatsachen gehandelt haben könnte (vgl. BGHSt 18, 107, 108; 22, 268, 272/273), eine zulässige Einführung in die Hauptverhandlung war. - BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68
Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen …
Auszug aus BGH, 24.04.1980 - 4 StR 159/80
Eine Verlesung gemäß § 256 StPO hat nämlich nicht stattgefunden und es kann zumindest zweifelhaft sein, ob die "Erörterung" des die Erklärungen enthaltenden richterlichen Protokolls vom 19. Dezember 1978 (Bd. II Bl. 210 d.A.) oder die mögliche Wiedergabe der Äußerungen des Dr. K. im Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen Dr. L., für den es sich insoweit um die Verwertung sogenannter Zusatztatsachen gehandelt haben könnte (vgl. BGHSt 18, 107, 108; 22, 268, 272/273), eine zulässige Einführung in die Hauptverhandlung war.